25.06.2004
Adhoc BGH Urteil
DGAP-Ad hoc: TC Unterhaltungselektronik AG: BGH erlaubt TV-Werbeblocker
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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BGH erlaubt TV-Werbeblocker
Das heutige Urteil ist ein Meilenstein in der jungen Geschichte von TC
Unterhaltungselektronik AG und eröffnet nun endlich die Möglichkeit auf
finanziell abgesicherter Basis die revolutionäre Geschäftsidee konsequent im
Markt umzusetzen.
Die Unterzeichnung eines Produktionsabkommens für das zwischenzeitlich
weiterentwickelte Gerät TIVION erfolgt bereits per 1.7.2004.
Der Vorstand wird in der am 19.7.04 stattfindenden Hauptversammlung weitere
Details und die zukünftige Unternehmensstrategie unter Berücksichtigung der sich
aus dem Urteil ergebenden Chancen erläutern.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 25.06.2004
Adhoc BGH Urteil
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Das heutige Urteil ist ein Meilenstein in der jungen Geschichte von TC
Unterhaltungselektronik AG und eröffnet nun endlich die Möglichkeit auf
finanziell abgesicherter Basis die revolutionäre Geschäftsidee konsequent im
Markt umzusetzen.
Die Unterzeichnung eines Produktionsabkommens für das zwischenzeitlich
weiterentwickelte Gerät TIVION erfolgt bereits per 1.7.2004.
Der Vorstand wird in der am 19.7.04 stattfindenden Hauptversammlung weitere
Details und die zukünftige Unternehmensstrategie unter Berücksichtigung der sich
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Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 25.06.2004